Fortführung zum Thema Überwachung

Nach meinem Artikel über Gesichtsscanner an britischen Schulen und dem späteren Artikel von Bene habe ich Grund genug, mich nochmal etwas ausführlicher über das Thema Überwachung an sich auseinander zu setzen.

Bereits im Sozialkundeunterricht haben wir das Thema Überwachung kontrovers diskutiert. Sollte man sich jedoch objektiv damit beschäftigen, muss man verschiedene Argumente abwägen und auch im Bezug auf Deutschland verschiedene Grundrechte des Bürgers mit einbeziehen.

Auf der einen Seite stehen natürlich präventive und repressive Argumente. Das wäre zunächst einmal das Erkennen und Verhindern von Straftaten und der Schutz vor Übergriffe(präventiv). Zweitens soll es die Sicherheit und die Strafverfolgung verstärken (repressiv).

Dagegen steht jedoch das Argument, dass diese Sicherheitsmaßnahmen meist nicht ihren Zweck erfüllen.
Das von Bene herangezogene Beispiel der Videoüberwachung oder Kontrolle in Schulen der U.S.A. zeigt, wie der Staat in der „Ohnmacht“ alles mögliche versucht, um die negativen Seiten ihrer Gesellschaft mit einschränkenden Maßnahmen zu bekämpfen. Die Ursachen sind dabei von entscheidender Bedeutung. So trägt die Waffenpolitik in den USA sicherlich dazu bei, dass es in dortigen Staaten im Vergleich recht oft zu Attentaten in Schulen oder zu vielen Morden kommt. Kameras und Waffenkontrollen an Schuleingängen versuchen also eigentlich nur die schon geschaffenen Mißstände der Gesellschaft auf Kosten der Individualität zu verringern. Es zeigt jedoch auch, dass eine Überwachung nicht nötig ist, wenn man auf einer ganz anderen Ebene versuchen würde, solche Probleme zu beseitigen.

Desweiteren schränken Maßnahmen der Überwachung, sei es die Computerüberwachung oder die Videoüberwachung, die Entfaltung der Persönlichkeit ein. Weit aus schlimmer ist dabei die Offenbarung persönlicher Lebenssachverhalte. Sehr interessant ist dabei das Urteil des Bundesverfassungsgericht über die Volkszählung von 1984.

Zitat:

Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. […] Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist. Hieraus folgt: Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus.

Die freie Entfaltung der Persönlichkeit wäre also nicht mehr gewährleistet, da dieses Recht die Selbstbestimmung über Preisgabe von persönliche Daten voraussetzt. Gerade in der Gegenwart wäre die Überwachung also ein fataler Eingriff in die Grundrechte, da die Videodaten mit biometrischen Daten abgeglichen werden könnten und man somit Profile von Personen anlegen kann. Das Recht zur informellen
Selbstbestimmung
oder das Prinzip der Unschuldsvermutung treffen also auf die eigentliche Aufgabe der Überwachung.

Nun ja, letztendlich würde man denken, dass das Bundesverfassungsgericht und das Grundgesetz uns vor solchen Maßnahmen beschützt. Falsch gedacht. Aufgrund der Tatsache, dass das Europarecht und damit der Europäische Gerichtshof eine höhere Instanz darstellt und übernational handelt, können Überwachungsmaßnahmen (wie z.B. der Nacktscanner an Flughäfen, vorgeschlagen von Tony Blair, Biometrische Pässe, ursprünglich von Angela Merkel gefordert), falls sie in den nationalen Parlamenten nicht durchkommen, europaweit durchgesetzt werden. Somit stehen auch die europäischen Staaten der EU unter einem bestimmten Anpassungsdruck. Und unter einem Anpassungsdruck steht auch auch Paul in der schönen neuen Welt der Überwachung.
Die Gefahr liegt am Ende darin, dass Personenprofile angelegt werden können und die gesammelten Daten mißbraucht werden. Wer weiß schon, was mit seinen Daten geschieht?

In der jetzigen Zeit muss man das Thema der Datenerfassung jedoch wohl von einer ganz anderen Seite beleuchten. Mit dem Aufkommen des Web 2.0 stellen Millionen von Menschen persönliche Daten freiwillig ins Internet, ohne sich wirklich mit dem Thema der Datenspeicherung zu befassen. Das erweitert den Horizont in diesem Bereich stark, zeigt jedoch auch, wie unwichtig den neuen Generationen das Recht auf informelle Selbstbestimmung ist. Dem Staat kommt das sicherlich ganz Recht, da man in der heutigen Zeit natürlich ganz gierig auf Daten ist, sei es aus dem wirtschaftlichen oder politischen Bereich. Insgesamt ist die jetzige Entwicklung daher mehr als interessant und steigert die Vorstellungskraft über Szenarien in der Zukunft.

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